Unabhängigkeit
Politisch neutral und konfessionell unabhängig, ohne Diskriminierung: Es zählt allein das Wohl der Kinder.
(Die APE Région Sierre / Siders ist ein unabhängiger Verein, der ausschliesslich von ehrenamtlichen Eltern getragen wird.)
Politisch neutral und konfessionell unabhängig, ohne Diskriminierung: Es zählt allein das Wohl der Kinder.
Jede Familie ist willkommen, egal wie viel Zeit sie einbringen kann.
Unsere Rechnung wird von der Rechnungsrevision geprüft und jedes Jahr an der Generalversammlung vorgelegt.
Ein Elternverein, das sind auch Kaffees, Lachen und Kuchen (sehr viel Kuchen).
(Spoiler: Vorträge, Anlässe und viele lachende Gesichter.)
Die Eltern bei Entscheidungen rund um die Schule vertreten, insbesondere in der Schulkommission. Wir bringen die Meinung der Familien ein und unterbreiten den zuständigen Behörden Verbesserungsvorschläge.
So können Sie helfen: Teilen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen und Ideen mit.
An Anlässen in Siders teilnehmen und eigene Anlässe organisieren, die Eltern miteinander verbinden.
So können Sie helfen: an einem Anlass mitanpacken, auch nur für eine Stunde.
Vorträge und weitere Anlässe anbieten, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten.
So können Sie helfen: Schlagen Sie uns ein Thema für einen Vortrag oder eine Animation vor.
Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, um den Auftrag der APE möglich zu machen. Alle haben Kinder, die in Siders zur Schule gehen, engagieren sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verbinden ihr Engagement im Verein mit ihrem Familien- und Berufsleben.
Zudem übernehmen 2 ehrenamtliche Personen die Rechnungsrevision.
Eine einfache, demokratische Organisation, offen für alle Familien.
Einmal im Jahr, innerhalb von drei Monaten nach Ende des Schuljahres, genehmigen die Mitglieder die Rechnung, legen den Mitgliederbeitrag fest und wählen den Vorstand und die Rechnungsrevision.
Für zwei Jahre gewählt, trifft er sich so oft wie nötig, um die Aktivitäten umzusetzen, den Verein zu vertreten und die Rechnung zu führen.
Feste, Kommunikation, Kontakte zu den Schulen: Alle schliessen sich der Gruppe an, die ihnen gefällt – so lange sie möchten.
Der vollständige Text unserer Statuten, Artikel für Artikel, angenommen an der Gründungsversammlung vom 6. Dezember 2023 in Siders.
Unverbindliche Übersetzung zu Informationszwecken: Massgebend ist allein die unterzeichnete französische Originalfassung.
Unter dem Namen «Association des Parents d’Élèves de Sierre», nachfolgend «APE Sierre» genannt, besteht ein nicht gewinnorientierter Verein, der den vorliegenden Statuten und den Artikeln 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches untersteht.
Die APE Sierre ist politisch neutral und konfessionell unabhängig und handelt ohne Diskriminierung.
Die Begriffe «Eltern» und «Familie(n)» umfassen jede Familienform, etwa Pflegefamilien, Einelternfamilien usw. Alle Bezeichnungen von Personen, Status oder Funktionen gelten gleichermassen für Frauen und Männer.
Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnsitz des Präsidiums.
Die APE Sierre setzt sich ausschliesslich für Themen und Anliegen von allgemeinem Interesse ein. Sie verfolgt folgende Ziele:
Die Mittel der APE Sierre stammen bei Bedarf aus:
Die Mittel werden gemäss dem Vereinszweck verwendet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr.
Mitglied des Vereins kann jeder Elternteil und jede volljährige Person werden, die sich für schulische oder erzieherische Fragen interessiert und in der Gemeinde Siders wohnt.
Mitglied werden können natürliche oder juristische Personen, die durch ihre Aktivitäten und ihr Engagement ihre Verbundenheit mit dem Vereinszweck gezeigt haben. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Der Vorstand nimmt neue Mitglieder auf und informiert die Generalversammlung darüber.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Generalversammlung legt den jährlichen Einzelbeitrag fest. Dieser ist innert 30 (dreissig) Kalendertagen ab Schulbeginn, spätestens jedoch an der Generalversammlung zu bezahlen.
Die Zahlung des Jahresbeitrags begründet die Mitgliedschaft und gibt Anrecht auf eine Stimme bei Abstimmungen an der Generalversammlung.
Die Mitglieder achten darauf, keine Handlungen zu unternehmen, die der vom Verein festgelegten Politik zuwiderlaufen.
Die Mitgliedschaft erlischt:
In jedem Fall bleibt der Beitrag für das laufende Jahr geschuldet.
Die Organe der APE Sierre sind:
Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern der APE Sierre; sie ist das oberste Organ des Vereins.
Sie tritt einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, das sich nach dem Schuljahr richtet. Zudem kann sie bei Bedarf jederzeit zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammentreten, auf Einberufung durch den Vorstand oder durch 1/5 (einen Fünftel) der Mitglieder, gerichtet an die Person, die das Präsidium innehat.
Die Generalversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Jede Einberufung (durch den Vorstand oder durch Mitglieder) muss mindestens 30 (dreissig) Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung per Post und/oder E-Mail an jedes Mitglied erfolgen und die Traktandenliste enthalten.
Anträge an die Generalversammlung sind zudem mindestens 20 (zwanzig) Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Generalversammlung:
Die Generalversammlung kann nur über traktandierte Geschäfte beschliessen und abstimmen.
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit dem einfachen Mehr der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Person, die das Präsidium innehat, den Stichentscheid.
Beschlüsse über die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 (zwei Dritteln) der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
Die Gründungsmitglieder wählen den ersten Vorstand, einschliesslich der Person, die dessen Präsidium innehat. Danach ist die Wahl der Vorstandsmitglieder gemäss Artikel 6.1 oben Sache der Generalversammlung.
Der Vorstand besteht aus mindestens 4 (vier) und höchstens 10 (zehn) Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst, mit Ausnahme der Person, die das Präsidium innehat und von der Generalversammlung bestimmt wird.
Die Amtsdauer beträgt 2 (zwei) Jahre; eine Wiederwahl ist ohne zeitliche Beschränkung möglich. Der amtierende Vorstand besetzt die durch Rücktritte frei gewordenen Posten neu.
Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er allein ist befugt, im Namen des Vereins Anträge zu stellen, und ist insbesondere zuständig für:
Der Vorstand trifft sich so oft wie nötig.
Die Vorstandsmitglieder können vor Ort, per Video- oder Telefonkonferenz gültig an einer Vorstandssitzung teilnehmen und Beschlüsse fassen.
Die Präsidentin / der Präsident des Vorstands beruft die Vorstandssitzungen mindestens 15 (fünfzehn) Kalendertage im Voraus ein. Wenn dringende Umstände es rechtfertigen, kann die Präsidentin / der Präsident eine ausserordentliche Sitzung mit einer Frist von 3 (drei) Kalendertagen einberufen.
Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Der Vorstand entscheidet mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder, sofern die vorliegenden Statuten keine anderen Mehrheiten vorsehen. Der Vorstand kann auch auf dem Zirkularweg, einschliesslich per E-Mail, gültig beschliessen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin / der Präsident den Stichentscheid.
Der Vorstand hält das Wesentliche seiner Beratungen und seine Beschlüsse in Protokollen fest.
Die Vorstandsmitglieder werden nicht entlöhnt, mit Ausnahme der Rückerstattung angemessener und üblicher Auslagen, die ihnen durch die Vertretung der APE Sierre entstehen.
Ein Vorstandsmitglied, das zurücktreten möchte, muss dies schriftlich bei der Person erklären, die das Präsidium innehat.
Die Rechnungsrevisionskommission besteht aus 2 (zwei) Personen, die für 2 (zwei) Jahre gewählt werden und wiederwählbar sind. Sie hat die Aufgabe, die Rechnung und die Belege zu prüfen, und erstattet der Generalversammlung einmal jährlich Bericht.
Der Vorstand vertritt die APE Sierre gegenüber Dritten. Der Vorstand oder die Generalversammlung kann ein oder mehrere Mitglieder delegieren, um die APE Sierre gegenüber Drittorganisationen zu vertreten, mit dem Auftrag, die Interessen des Vereins zu wahren. Solche Delegierte müssen dem Vorstand regelmässig Bericht erstatten und verpflichten den Verein nur gemäss den in diesem Artikel 9 vorgesehenen Vertretungsregeln.
Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von 2 (zwei) Vorstandsmitgliedern rechtsgültig verpflichtet.
Die Mitglieder haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der APE Sierre.
Die APE Sierre kann gemäss den Artikeln 76 ff. ZGB aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung des Vereins wird das verfügbare Vermögen vollumfänglich einer nicht gewinnorientierten Institution zugewiesen. In keinem Fall darf das Vermögen an die Gründungsmitglieder (natürliche Personen) oder an die Mitglieder zurückfallen oder ganz oder teilweise, in welcher Form auch immer, zu deren Gunsten verwendet werden.
Statuten und Protokolle der Generalversammlungen.
Ein Projekt für die Schule, ein Partner, Lust auf ein Fest: Alle Ideen sind willkommen.