Wer wir sind

Eltern wie Sie, mit ein paar Post-its mehr.

(Die APE Région Sierre / Siders ist ein unabhängiger Verein, der ausschliesslich von ehrenamtlichen Eltern getragen wird.)

Unsere Werte

Was uns antreibt

Unabhängigkeit

Politisch neutral und konfessionell unabhängig, ohne Diskriminierung: Es zählt allein das Wohl der Kinder.

Wohlwollen

Jede Familie ist willkommen, egal wie viel Zeit sie einbringen kann.

Transparenz

Unsere Rechnung wird von der Rechnungsrevision geprüft und jedes Jahr an der Generalversammlung vorgelegt.

Geselligkeit

Ein Elternverein, das sind auch Kaffees, Lachen und Kuchen (sehr viel Kuchen).

Unsere Aktivitäten

Was Ihre Mithilfe möglich macht

(Spoiler: Vorträge, Anlässe und viele lachende Gesichter.)

01 — Politik

Die Stimme der Familien

Die Eltern bei Entscheidungen rund um die Schule vertreten, insbesondere in der Schulkommission. Wir bringen die Meinung der Familien ein und unterbreiten den zuständigen Behörden Verbesserungsvorschläge.

  • Schulkommission
  • Schuldirektionen und Lehrpersonen
  • Gemeindebehörden
  • Ausserschulische Betreuung (UAPE)

So können Sie helfen: Teilen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen und Ideen mit.

02 — Anlässe

Anlässe, die verbinden

An Anlässen in Siders teilnehmen und eigene Anlässe organisieren, die Eltern miteinander verbinden.

  • Foire Ste-Catherine
  • Ostereiersuche
  • Mini-Disco
  • Animationen

So können Sie helfen: an einem Anlass mitanpacken, auch nur für eine Stunde.

03 — Wohlbefinden der Familie

Gemeinsam als Familie wachsen

Vorträge und weitere Anlässe anbieten, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten.

  • Vorträge für Eltern und Familien
  • Die harmonische Entwicklung des Kindes
  • Die Schule, den Familien erklärt
  • Austausch unter Eltern

So können Sie helfen: Schlagen Sie uns ein Thema für einen Vortrag oder eine Animation vor.

Über den Vorstand

Die Gesichter der APE

Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, um den Auftrag der APE möglich zu machen. Alle haben Kinder, die in Siders zur Schule gehen, engagieren sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verbinden ihr Engagement im Verein mit ihrem Familien- und Berufsleben.

Zudem übernehmen 2 ehrenamtliche Personen die Rechnungsrevision.

Organisation

Wie funktioniert das?

Eine einfache, demokratische Organisation, offen für alle Familien.

  1. 01

    Die Generalversammlung

    Einmal im Jahr, innerhalb von drei Monaten nach Ende des Schuljahres, genehmigen die Mitglieder die Rechnung, legen den Mitgliederbeitrag fest und wählen den Vorstand und die Rechnungsrevision.

  2. 02

    Der Vorstand

    Für zwei Jahre gewählt, trifft er sich so oft wie nötig, um die Aktivitäten umzusetzen, den Verein zu vertreten und die Rechnung zu führen.

  3. 03

    Die Arbeitsgruppen

    Feste, Kommunikation, Kontakte zu den Schulen: Alle schliessen sich der Gruppe an, die ihnen gefällt – so lange sie möchten.

Unsere Statuten

Die Spielregeln, schwarz auf weiss

Der vollständige Text unserer Statuten, Artikel für Artikel, angenommen an der Gründungsversammlung vom 6. Dezember 2023 in Siders.

Unverbindliche Übersetzung zu Informationszwecken: Massgebend ist allein die unterzeichnete französische Originalfassung.

Unter dem Namen «Association des Parents d’Élèves de Sierre», nachfolgend «APE Sierre» genannt, besteht ein nicht gewinnorientierter Verein, der den vorliegenden Statuten und den Artikeln 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches untersteht.

Die APE Sierre ist politisch neutral und konfessionell unabhängig und handelt ohne Diskriminierung.

Die Begriffe «Eltern» und «Familie(n)» umfassen jede Familienform, etwa Pflegefamilien, Einelternfamilien usw. Alle Bezeichnungen von Personen, Status oder Funktionen gelten gleichermassen für Frauen und Männer.

Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnsitz des Präsidiums.

Die APE Sierre setzt sich ausschliesslich für Themen und Anliegen von allgemeinem Interesse ein. Sie verfolgt folgende Ziele:

  • eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Familien, den schulischen und ausserschulischen Einrichtungen (Unité d’Accueil Pour Ecoliers, UAPE) und deren Verantwortlichen, den Lehrpersonen sowie allen weiteren direkt oder indirekt an der Schulbildung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Parteien, einschliesslich der politischen Behörden und aller damit befassten Kommissionen, aufzubauen, zu organisieren und zu stärken;
  • den Eltern die Möglichkeit zu bieten, Fragen zur harmonischen Entwicklung des Kindes und der Familie in der Schule anzusprechen;
  • den Familien das Verständnis für die Funktionsweise der schulischen Einrichtungen und für die Veränderungen, die sich aus der Entwicklung der Schule ergeben, zu erleichtern;
  • allen zuständigen Behörden oder Stellen Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung im schulischen und ausserschulischen Bereich (UAPE) zu unterbreiten;
  • die Meinung der Familien zu vermitteln und sie gegenüber den schulischen und ausserschulischen Einrichtungen (UAPE) sowie den zuständigen Behörden geltend zu machen;
  • so zu handeln, dass harmonische Beziehungen zwischen den Familien und der Schule gefördert werden;
  • mit dem schulischen und ausserschulischen Umfeld (UAPE) sowie mit allen zuständigen Behörden oder Stellen zusammenzuarbeiten.

Die Mittel der APE Sierre stammen bei Bedarf aus:

  • den jährlichen Mitgliederbeiträgen
  • Spenden und Vermächtnissen
  • Gewinnen aus durchgeführten Aktionen
  • Sponsoring
  • öffentlichen und privaten Subventionen
  • allen weiteren gesetzlich zulässigen Mitteln

Die Mittel werden gemäss dem Vereinszweck verwendet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr.

4.1 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder Elternteil und jede volljährige Person werden, die sich für schulische oder erzieherische Fragen interessiert und in der Gemeinde Siders wohnt.

Mitglied werden können natürliche oder juristische Personen, die durch ihre Aktivitäten und ihr Engagement ihre Verbundenheit mit dem Vereinszweck gezeigt haben. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Der Vorstand nimmt neue Mitglieder auf und informiert die Generalversammlung darüber.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

4.2 Jährlicher Mitgliederbeitrag

Die Generalversammlung legt den jährlichen Einzelbeitrag fest. Dieser ist innert 30 (dreissig) Kalendertagen ab Schulbeginn, spätestens jedoch an der Generalversammlung zu bezahlen.

Die Zahlung des Jahresbeitrags begründet die Mitgliedschaft und gibt Anrecht auf eine Stimme bei Abstimmungen an der Generalversammlung.

4.3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder achten darauf, keine Handlungen zu unternehmen, die der vom Verein festgelegten Politik zuwiderlaufen.

4.4 Austritt

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand
  • bei Nichtbezahlung der Beiträge während zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • durch Ausschluss durch den Vorstand aus «wichtigen Gründen», mit Rekursrecht an die Generalversammlung. Die Rekursfrist beträgt 30 (dreissig) Tage ab Mitteilung des Vorstandsentscheids

In jedem Fall bleibt der Beitrag für das laufende Jahr geschuldet.

Die Organe der APE Sierre sind:

  • die Generalversammlung;
  • der Vorstand;
  • die Rechnungsrevision (deren Mitglieder nicht dem Vorstand angehören)

Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern der APE Sierre; sie ist das oberste Organ des Vereins.

Sie tritt einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, das sich nach dem Schuljahr richtet. Zudem kann sie bei Bedarf jederzeit zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammentreten, auf Einberufung durch den Vorstand oder durch 1/5 (einen Fünftel) der Mitglieder, gerichtet an die Person, die das Präsidium innehat.

Die Generalversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Jede Einberufung (durch den Vorstand oder durch Mitglieder) muss mindestens 30 (dreissig) Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung per Post und/oder E-Mail an jedes Mitglied erfolgen und die Traktandenliste enthalten.

Anträge an die Generalversammlung sind zudem mindestens 20 (zwanzig) Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.

6.1 Befugnisse

Die Generalversammlung:

  • genehmigt das Protokoll der letzten Versammlung
  • nimmt die Berichte und die Jahresrechnung zur Kenntnis und stimmt über deren Genehmigung ab
  • genehmigt den Bericht der Rechnungsrevision
  • entscheidet über Rekurse gegen den Ausschluss von Mitgliedern
  • wählt die Mitglieder des Vorstands und bestimmt die Person, die das Präsidium innehat (mit Ausnahme des ersten Vorstands, gemäss Artikel 7.2 unten)
  • ernennt die Rechnungsrevision, die nicht dem Vorstand angehört
  • legt die Höhe des Jahresbeitrags fest
  • beschliesst über jede Änderung der Statuten
  • beschliesst über die Auflösung des Vereins

6.2 Beschlüsse; Abstimmungen

Die Generalversammlung kann nur über traktandierte Geschäfte beschliessen und abstimmen.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit dem einfachen Mehr der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Person, die das Präsidium innehat, den Stichentscheid.

Beschlüsse über die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 (zwei Dritteln) der anwesenden Mitglieder gefasst werden.

7.1 Wahl

Die Gründungsmitglieder wählen den ersten Vorstand, einschliesslich der Person, die dessen Präsidium innehat. Danach ist die Wahl der Vorstandsmitglieder gemäss Artikel 6.1 oben Sache der Generalversammlung.

7.2 Zusammensetzung

Der Vorstand besteht aus mindestens 4 (vier) und höchstens 10 (zehn) Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst, mit Ausnahme der Person, die das Präsidium innehat und von der Generalversammlung bestimmt wird.

Die Amtsdauer beträgt 2 (zwei) Jahre; eine Wiederwahl ist ohne zeitliche Beschränkung möglich. Der amtierende Vorstand besetzt die durch Rücktritte frei gewordenen Posten neu.

7.3 Aufgaben und Befugnisse

Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er allein ist befugt, im Namen des Vereins Anträge zu stellen, und ist insbesondere zuständig für:

  • das Handeln im Hinblick auf die Erreichung der Vereinsziele
  • die Vertretung des Vereins gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber den schulischen und politischen Behörden, den Lehrpersonen und anderen Elternvereinen,
  • die Einberufung der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen
  • die Nachführung des Mitgliederverzeichnisses
  • die Entscheide über Aufnahme und Austritt von Mitgliedern sowie über deren allfälligen Ausschluss
  • die Buchführung
  • die Überwachung der Einhaltung der Statuten, das Verfassen der Reglemente und die Verwaltung des Vereinsvermögens

7.4 Organisation

7.4.1. Sitzungen; Modalitäten

Der Vorstand trifft sich so oft wie nötig.

Die Vorstandsmitglieder können vor Ort, per Video- oder Telefonkonferenz gültig an einer Vorstandssitzung teilnehmen und Beschlüsse fassen.

7.4.2. Einberufung

Die Präsidentin / der Präsident des Vorstands beruft die Vorstandssitzungen mindestens 15 (fünfzehn) Kalendertage im Voraus ein. Wenn dringende Umstände es rechtfertigen, kann die Präsidentin / der Präsident eine ausserordentliche Sitzung mit einer Frist von 3 (drei) Kalendertagen einberufen.

7.4.3. Beschlüsse; Stimmen; Mehrheit

Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Der Vorstand entscheidet mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder, sofern die vorliegenden Statuten keine anderen Mehrheiten vorsehen. Der Vorstand kann auch auf dem Zirkularweg, einschliesslich per E-Mail, gültig beschliessen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin / der Präsident den Stichentscheid.

Der Vorstand hält das Wesentliche seiner Beratungen und seine Beschlüsse in Protokollen fest.

7.5 Entschädigung; Spesen

Die Vorstandsmitglieder werden nicht entlöhnt, mit Ausnahme der Rückerstattung angemessener und üblicher Auslagen, die ihnen durch die Vertretung der APE Sierre entstehen.

7.6 Rücktritt

Ein Vorstandsmitglied, das zurücktreten möchte, muss dies schriftlich bei der Person erklären, die das Präsidium innehat.

Die Rechnungsrevisionskommission besteht aus 2 (zwei) Personen, die für 2 (zwei) Jahre gewählt werden und wiederwählbar sind. Sie hat die Aufgabe, die Rechnung und die Belege zu prüfen, und erstattet der Generalversammlung einmal jährlich Bericht.

Der Vorstand vertritt die APE Sierre gegenüber Dritten. Der Vorstand oder die Generalversammlung kann ein oder mehrere Mitglieder delegieren, um die APE Sierre gegenüber Drittorganisationen zu vertreten, mit dem Auftrag, die Interessen des Vereins zu wahren. Solche Delegierte müssen dem Vorstand regelmässig Bericht erstatten und verpflichten den Verein nur gemäss den in diesem Artikel 9 vorgesehenen Vertretungsregeln.

Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von 2 (zwei) Vorstandsmitgliedern rechtsgültig verpflichtet.

Die Mitglieder haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der APE Sierre.

Die APE Sierre kann gemäss den Artikeln 76 ff. ZGB aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung des Vereins wird das verfügbare Vermögen vollumfänglich einer nicht gewinnorientierten Institution zugewiesen. In keinem Fall darf das Vermögen an die Gründungsmitglieder (natürliche Personen) oder an die Mitglieder zurückfallen oder ganz oder teilweise, in welcher Form auch immer, zu deren Gunsten verwendet werden.

Offizielle Dokumente

Alles ist einsehbar

Statuten und Protokolle der Generalversammlungen.

    Eine Idee für eine Aktion? Nur her damit.

    Ein Projekt für die Schule, ein Partner, Lust auf ein Fest: Alle Ideen sind willkommen.